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Datenschutz

1. Allgemeine Geschäftsbedingung 

 

Wir sind eine Manufaktur. In der Produktion einer Manufaktur entscheidet der Mensch über die Fertigstellung der einzelnen Arbeitsschritte. Ziel ist die bestmögliche Fertigung eines Produkts. Alle Umbauten erfolgen auf Kundenwunsch. Es werden keine Massenprodukte hergestellt. Einen hohen Anteil in der manufakturellen Produktion nimmt der Mensch ein. Die von uns umgebauten Fahrzeug werde in handarbeit hergestellt und sind Unikate. Abweichungen durch die Handfertigung lassen sich nicht vermeiden. Zeichnungen oder 3D-Modelle können vom tatsächlichen Ergebnis abweichen. Die Veröffentlichung von 3D Planungen sind nur mit Absprache möglich. Farbtönen, Ausarbeitung und Umsetzung aus der Planung können und werden vom Endergebnis abweichen. Diese werden kommuniziert. Dekoration, Matratzen, Stoffe, Sitzauflagen und Polster, sind grundsätzlich kein Teil der Umsetzung. Es sei denn, sie sind ausdrücklich Bestandteil der Rechnung / des Angebots.

Der individuelle Umbau eines Fahrzeuges sehe wir als Vertrauenssache. Wir werden dieses Vertrauen nicht enttäuschen und stehen dafür als Unternehmen in der Pflicht. Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln dies näher.

1. Auftragserteilung

Alle zu erbringenden Leistungen sind in der Auftragsbestätigung bezeichnet. Fertigstellungstermine dienen ausschließlich zur Orientierung (unverbindlich) und werden auch so mitgeteilt. Der Auftraggeber erhält eine Kopie der Auftragsbestätigung.

Wir versuchen Verzögerungen in der Fertigung, welche durch Lieferprobleme von Lieferanten, Krankheit, oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen können, auszugleichen. Dies ist nicht immer möglich ist, kann es zu Verzögerungen kommen.

Vertragsgegenstand sind einzig in der Auftragsbestätigung aufgeführte Arbeiten . Sollte es während der beauftragten Arbeiten Änderungswünsche durch den Auftraggeber geben, wird ein gesonderter Auftrag erteilt. Zusatzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. Der aktuelle Stundensatz einer AW (60min) beträgt derzeit 119.- € inkl. MwSt.

2. Preisangaben in der Auftragsbestätigung

Preise :Der aktuelle Stundensatz einer AW (60min) beträgt derzeit 119.- € inkl. MwSt.

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien = (insbesondere Holz, Dämmstoffe, Metalle, Elektrik, Batterie- und Solarsysteme) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5 Prozent  (%) steigen, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.
Sollten wir feststellen, dass der vereinbarte Preis der Auftragsbestätigung durch uns nicht einzuhalten ist, werden wir unverzüglich Rücksprache halten und die Mehrkosten mit dem Auftraggeber abstimmen.

3. Fertigstellung

Der Auftragnehmer gibt weder in der Auftragsbestätigung, per WhatsApp, Telefon oder Email verbindlichen Fertigstellungstermine an. Die Fertigstellungstermine sind daher als unverbindlich zu verstehen. Der Auftragnehmer versucht stets, Fertigstellungstermine einzuhalten. 

Verzögerung können durch Änderungen oder Erweiterungen des Arbeitsumfangs gegenüber dem ursprünglichen Auftrag eintreten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in einem solchen Fall nach Aufforderung einen neuen unverbindlichen Liefertermin zu nennen. 

Wenn der Auftragnehmer den unverbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber soweit dies möglich und zumutbar ist über die Verzögerungen zu unterrichten. 

4. Abnahme

Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber im Betrieb des Auftragnehmers.

Reklamationen an der Optik, dem Design oder der Ausführung sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen mitzuteilen. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragsgegenstand innerhalb von sieben Werktagen ab Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Der Auftraggeber kann im Falle der Nichtabnahme von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr kann bei Abnahmeverzug berechnet werden. Eine anderweitige Aufbewahrung des Auftragsgegenstandes kann nach ermessen des Auftragnehmers gewählt werden. Der Auftraggeber trägt die hierfür die Kosten und Gefahren.

4. Berechnung des Auftrages und Zahlung

Preis für die jeweilige Arbeitsleitung werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Aus der Rechnung ergibt sich die Fälligkeit des Zahlungsanspruches des Auftragnehmers.

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Abschlagszahlung (bei Teil- und Vollausbauten Wert des zu verbauenden Materials) zu verlangen. Diese Abschlagszahlung muss vor Beginn des Umbaues beglichen sein. Nach Beginn des Umbaus stellt der Auftragnehmer monatliche Teilzahlungen für bereits geleistetet Arbeitsleistung bis zur Fertigstellung des Projektes. 

5. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

6. Gewährleistung und Haftung

Toleranzen, Variationen in der Kanten- und Oberflächenbeschaffenheit oder Ähnliches können aufgrund der Natur der Handarbeit auftreten. Wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beinträchtigt, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. 
Soweit der Gegenstand nicht die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten konnten, hat, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

Der Auftragnehmer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt.

Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Auftragnehmer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen.

Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Auftragnehmers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

Der Auftragnehmer haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Auftragnehmer im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

WICHTIG: Eine Nachbesserung / Ausbesserung erfolgt im Betrieb von Vantage Vans in 36456 Barchfeld-Immelborn. 

Einbau von Fenstern , Dachluken und sonstigen Anbauteilen

Es muss zwingend jährlich eine kostenpflichtige Dichtigkeitsprüfung der Fenster und Dachluken durchgeführt werden. Diese muss bei einer autorisierten Servicewerkstatt
durchgeführt werden, sonst verfällt der Anspruch auf Garantieleistungen.
Wichtig: genau auf das jährliche Prüfungsintervall achten. Dieses beginnt ab dem Tag der Übergabe. Die Kosten sind vom Eigentümer des Campers selbst zu tragen. Die Prüfung durch den Fachbetrieb ist zu Dokumentieren.

Zum Einbau: werden die Fenster / Dachluken durch uns nachgerüstet, wird empfohlen, das Fahrzeug mindestens 24h nicht zu bewegen, um einen optimalen Sitz und eine optimale Dichtigkeit zu gewährleisten.

Der Kunde wird mündlich und durch dieses Schreiben darauf hingewiesen. Verlässt der Kunde mit dem Fahrzeug vor Ablauf der 24 Stunden die Werkstatt, handelt er auf eigene Gefahr und unter Ausschluss der Gewährleistung / Haftung.

Selbiges (Standzeit / Wartezeit) gilt für sämtliche Anbauteile (Solar, Sat, Spoiler, An- und Aufbauteile)

Wasser

Sämtliche Wasserleitungen und Wassertanks (auch Boiler) sind bei beginnenden / drohenden Kälteeinbruch zu entleeren. Dazu ist es zwingend erforderlich, auch Restwasser im Innentank und in den Leitungen vollständig abzuführen. Dazu müssen Leitungen zB. mit Druckluft durchgepustet werden, der Wassertank muss leer Laufen und innen vollständig trocken sein.

8. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

9. Bestellungen von Ware

WIDERRUFSRECH

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Ausschluss des Widerrufsrechts     nach §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Maßgefertigte Modul (aufgrund der Fertigung nach Kundenspezifikation) sind grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es ist nichts in Stein gemeißelt

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